Pflegepflichtberatung nach

§ 37 Abs. 3 SGB XI

Beratung

Unsere Pflegeberatung wird von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und ist von allen Krankenkassen anerkannt.

Service

Die Pflegeberatung findet bei Ihnen zu Hause statt. Sie ist stets kostenfrei und unabhängig. 

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) bezieht sich auf eine spezifische Beratungsleistung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen. Hier sind die wichtigsten Punkte zu diesem Thema:

Hintergrund:

Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig Beratungsgespräche durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine andere geeignete Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung sachgerecht und dem Pflegebedarf entsprechend erfolgt.

Ziel der Beratung:

  1. Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege: Die Beratung soll gewährleisten, dass die pflegerischen Maßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.
  2. Unterstützung der Pflegeperson: Die beratende Stelle gibt Hinweise und Tipps zur Pflege und unterstützt die pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden.
  3. Entlastung der Pflegepersonen: Es wird überprüft, ob die Pflegepersonen Entlastungsangebote oder andere Unterstützungen benötigen.
  4. Sicherstellung der Versorgung: Es wird geprüft, ob die pflegerische Versorgung weiterhin in der häuslichen Umgebung möglich ist.

Häufigkeit der Beratung:

  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens einmal halbjährlich.
  • Pflegegrad 4 und 5: mindestens einmal vierteljährlich.

Durchführung:

  • Die Beratungsgespräche können von zugelassenen Pflegediensten, Pflegeberatern oder anderen geeigneten Beratungsstellen durchgeführt werden.
  • Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse.

Folgen bei Nicht-Inanspruchnahme:

Sollte die vorgeschriebene Beratung nicht in Anspruch genommen werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im schlimmsten Fall vollständig streichen, bis die Beratung erfolgt ist.

Vorteile der Pflegeberatung:

  • Information und Aufklärung: Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten wichtige Informationen zu Pflegeleistungen und -angeboten.
  • Praktische Unterstützung: Konkrete Hilfestellungen und Ratschläge für den Pflegealltag werden vermittelt.
  • Qualitätssicherung: Die Qualität der Pflege wird regelmäßig überprüft und sichergestellt.

Zusammenfassend dient die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI als wichtige Maßnahme zur Unterstützung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen.

Kontaktieren Sie uns … Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Pflegeberatung im Raum Köln

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